uv reactors, photo-oxidation, advanced oxidation (aop), recycling & engineering
for industrial use
Einheitliche, bereichsübergreifende und weltweit gültige Unternehmensgrundsätze sind Voraussetzung, um den Herausforderungen der Zukunft und mit den weiter steigenden Anforderungen unserer Kunden erfolgreich Schritt halten zu können.
Unsere Unternehmensgrundsätze sind deshalb als Mission Statement formuliert und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekannt.
Präambel
enviolet versteht sich als Teil einer international verflochtenen Wirtschaft und ist als Betrieb an seinen Standorten Teil der Staaten und deren Gesellschaften, in denen enviolet tätig ist. enviolet folgt dem Grundverständnis des „ehrbaren Kaufmanns“ und bekennt sich zu seiner Verantwortung als Unternehmen.
Falls bestehende nationale Regelungen im Widerspruch zu den Inhalten des Code of Conduct stehen oder der innerstaatliche Kontext es unmöglich macht, diesen uneingeschränkt nachzukommen, wird enviolet nach Wegen suchen, um die Anforderungen des Code of Conduct möglichst dennoch zu wahren.
Ethische / moralische Verpflichtung und Integrität
enviolet verfolgt ausschließlich legale Geschäftsziele und -praktiken und unterhält nur mit seriösen Partnern Geschäftsbeziehungen. enviolet verhält sich gegenüber Geschäftspartnern und Kunden fair und wertschätzend. enviolet respektiert unterschiedliche rechtliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Hintergründe und die besonderen Gegebenheiten der Länder und Regionen, in denen enviolet tätig ist. Dabei achtet enviolet das Recht und die Gesetze der Länder und Regionen, in denen geschäftliche Tätigkeiten stattfinden.
enviolet orientiert sein unternehmerisches Handeln stets an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, einschließlich Integrität und Achtung der Menschenwürde. enviolet baut auf einen freien und fairen Welthandel.
Korruption, Handelskontrolle, Geldwäsche
enviolet lehnt jede Form von Bestechung und Korruption ab. Dazu vermeiden wir bereits jeglichen Anschein hiervon – sei es in Gestalt der Gewährung oder der Annahme von unlauteren Vorteilen. enviolet handelt in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zur Einfuhr- und Ausfuhrkontrolle und hält sich die gesetzlichen Anforderungen zur Prävention von Geldwäsche.
Fairer Wettbewerb
enviolet tritt für einen freien und fairen Wettbewerb ein. enviolet duldet keine wettbewerbswidrigen Absprachen und stellt sicher, dass das Unternehmen in Übereinstimmung mit den geltenden Kartellgesetzen handelt. Wettbewerbsvorteile durch unlautere Geschäftspraktiken lehnt enviolet ab.
Umgang mit personenbezogenen Daten, Schutz von vertraulichen Informationen und geistigem Eigentum
enviolet respektiert die Persönlichkeitsrechte seiner Mitarbeitenden, Geschäftspartner und Kunden und befolgt beim Umgang mit persönlichen Informationen die geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten und zur Informationssicherheit. enviolet schützt anvertraute Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen seiner Geschäftspartner und Kunden vor unerlaubter Erlangung, Nutzung und Offenlegung, mindestens nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.
enviolet respektiert das geistige Eigentum seiner Geschäftspartner, Kunden und sonstigen Dritten und achtet beim Austausch von Know-how und Technologien darauf, dass ausreichende Vorkehrungen zum Schutz der geistigen Eigentumsrechte vorgenommen werden.
Ökologische Verantwortung und Verpflichtung
Der Schutz und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen betrifft und verpflichtet uns alle. In diesem Bewusstsein übt enviolet seine geschäftliche Tätigkeit ökologisch verantwortlich aus und bekennt sich zum Ziel einer klimaneutralen Zukunft.
Schutz von Umwelt und Klima
enviolet nimmt seine ökologische Verantwortung wahr, indem die geltenden gesetzlichen Vorgaben und anerkannten Standards zum Schutz von Umwelt und Klima angewendet werden. enviolet arbeitet daran, dass die negativen Auswirkungen der geschäftlichen Aktivitäten auf die Umwelt und das Klima kontinuierlich reduziert werden. enviolet wendet geltendes Recht an und ergreift geeignete Maßnahmen, die sich an gesetzlichen und international anerkannten Standards orientieren und unter anderem folgende Themen abdecken:
Menschenrechte und Arbeitsstandards
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Deshalb achtet enviolet die international anerkannten Menschenrechte, die in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen festgehalten sind.
enviolet orientiert sich an den international anerkannten Arbeitsstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), wie sie nachfolgend im Code of Conduct aufgeführt sind. In allen Geschäftsaktivitäten ist enviolet bemüht, Menschenrechtsverletzungen weder zu verursachen noch zu diesen beizutragen. enviolet erwartet das Gleiche von seinen Geschäftspartnern. Soweit erforderlich und möglich, unterstützt enviolet hierbei seine Lieferanten.
Beschäftigungsverhältnisse
enviolet behandelt seine Mitarbeitenden mit Wertschätzung. enviolet lehnt jegliche Form von rechtswidrigen Strafen, Missbrauch, Belästigung, Einschüchterung oder sonstiger unwürdiger Behandlung gegenüber Arbeitnehmern ab.
enviolet wendet bei sämtlichen Beschäftigungsverhältnissen das jeweils geltende Arbeitsrecht an und erwartet das Gleiche von seinen Vertragspartnern. Den Mitarbeitenden sind bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses verständliche Informationen über die wesentlichen Arbeitsbedingungen, u. a. ihre Rechte und Pflichten, Arbeitszeiten, Vergütung und Zahlungs- und Abrechnungsmodalitäten, zur Verfügung zu stellen. enviolet respektiert und schützt das Recht der Arbeitnehmer, ihr Beschäftigungsverhältnis unter Einhaltung der jeweils maßgeblichen Kündigungsfrist zu beenden.
Ablehnen von Kinderarbeit und Schutz jugendlicher Arbeitnehmer
enviolet toleriert keine Kinderarbeit und beachtet das anwendbare gesetzliche Mindestalter für die Arbeitsaufnahme. In jedem Fall beschäftigt enviolet keine Personen unter dem Alter, mit dem nach dem Recht des Beschäftigungsortes die allgemeine Schulpflicht endet, sowie unter 15 Jahren. Praktika werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen organisiert.
enviolet erwartet von seinen Vertragspartnern, dass sie über angemessene Möglichkeiten zur Feststellung des Alters verfügen, um Kinderarbeit zu verhindern. Sollte Kinderarbeit festgestellt werden, sind unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, die das Wohl, den Schutz und die Entwicklung des Kindes in den Mittelpunkt stellen.
Bei Personen unter 18 Jahren sind die Rechte jugendlicher Arbeitnehmer zu beachten; sie dürfen nur dann eingestellt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen weder eine Gefahr für ihre Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit darstellen noch für ihre Entwicklung schädlich sind.
Ablehnen von Zwangsarbeit
enviolet lehnt Zwangs- oder Pflichtarbeit in jeder Form ab. Das gilt auch für jegliche Form der Schuldknechtschaft, der Leibeigenschaft, der Sklaverei oder sklavenähnlicher Praktiken, des Menschenhandels und erstreckt sich auf alle Formen unfreiwilliger Arbeits- und Dienstleistungen, die mit den international anerkannten Arbeits- und Sozialstandards nicht vereinbar sind.
Grundsätze der Vergütung
enviolet erfüllt die gesetzlichen Bestimmungen bei der Vergütung von Arbeitsleistungen an. enviolet stellt sicher, dass bei der Bezahlung von Mitarbeitenden im Betrieb der geltende gesetzliche, ggf. der tariflich festgelegte oder branchenüblichen Mindestlohn nicht unterschritten wird. In Ländern oder Regionen ohne einen gesetzlichen oder tariflichen Lohnrahmen achtet enviolet darauf, dass der geleistete Lohn für eine regelmäßige Vollarbeitszeit ausreichend ist, um die Grundbedürfnisse der Beschäftigten zu erfüllen.
Gesetzlich nicht zugelassene Lohnabzüge, einschließlich Lohnabzügen als Disziplinarmaßnahme, werden von enviolet nicht geduldet.
Arbeitszeiten
enviolet wendet die gesetzlichen oder anwendbaren betrieblichen Bestimmungen zur Arbeitszeit, einschließlich Überstunden, Ruhepausen und Erholungsurlaub an.
enviolet achtet darauf, dass
Vielfalt und Inklusion, Diskriminierungsverbot
enviolet schätzt die Vielfalt seiner Mitarbeitenden und fördert eine Arbeitsumgebung, die Inklusion ermöglicht. Deshalb bekennt sich enviolet zur Chancengleichheit und lehnt jede Form von Diskriminierung und Ungleichbehandlung aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung ab. enviolet lebt den Grundsatz der Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
enviolet beachtet die nationalen und internationalen Arbeits- und Gesundheitsschutzstandards. enviolet sorgt für ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld (vermeiden von Unfällen, Verletzungen und arbeitsbedingten Erkrankungen), um die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeitenden und Dritter zu erhalten. Die Gewährleistung von größtmöglicher Sicherheit zählt zu den grundlegenden Verpflichtungen der Enviolet. Dieser Grundsatz ist fest in den Köpfen der Mitarbeiter verankert. Jeder trägt in seinem Bereich durch engagiertes, kompetentes und verantwortungsbewusstes Handeln dazu bei, das Sicherheitsgeschehen kontinuierlich zu verbessern.
Eine besonders hohe Verantwortung haben die Mitarbeiter, die hauptberuflich im Dienst der Sicherheit tätig sind – Projektabwickler, Servicetechniker und Sicherheitsbeauftragter. Hauptaufgabe aller Sicherheitsfachleute ist die Vorsorge. Dadurch gewährleisten sie bereits im Vorfeld die größtmögliche Sicherheit innerhalb des Werksgeländes und in seinem unmittelbaren Umfeld.
Doch auch für den Ernstfall ist Enviolet bestens gerüstet. Durch regelmäßige Schulungen und Übungen weiß jeder Mitarbeiter, wie er sich bei Unfällen oder Störungen im Bereich Vormontage an unserem Standort oder bei Einsätzen an Standorten unserer Kunden zu verhalten hat. Bei größeren Ereignissen greift der Alarm- und Gefahrenabwehrplan des Standorts. Er stellt sicher, dass in enger Zusammenarbeit mit Behörden und städtischen Einsatzkräften im Ernstfall unverzüglich genau das richtige getan wird, um Mitarbeiter und Nachbarn vor möglichen Gefahren zu schützen.