Labordienstleistungen

Erfolgreiche Prozesskontrolle für AOP-Anlagen

Entsorgung von alten UV-Strahlern zur Desinfektion

Unsere UV-Strahler enthalten ein Quecksilber-Amalgam. Sie sind als „entsorgungsberechtigt“ registriert und entsprechend auf ihrer Oberfläche gestempelt, was bedeutet dass die Entsorgungspauschale für diese Strahler bereits entrichtet ist. Das berechtigt den Anwender nach dem Ende der Lebensdauer unsere Strahler bei einem regionalen Entsorger kostenfrei zu entsorgen. Dieser Entsorgungsweg ist vollkommen identisch mit dem von den sog. Neonröhren oder Energiesparlampen. Sie können also unsere Strahler in diejenigen Sammelboxen geben, in denen Sie auch die ausgedienten Beleuchtungsröhren sammeln.

Die Strahler der Oxidations-Anwendungen werden in der Regel von uns nach der Aufarbeitung des Moduls entsorgt, sind aber genauso registriert, wie die Desinfektionsstrahler.